Lesen und Schreiben kann man lernen - es ist nie zu spät.

Betroffene glauben häufig, mit ihrem Problem allein zu sein. Aber das stimmt nicht: Es gibt viele Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben.

Fragen & Antworten
  • Christian Dezelski berichtet von seinen Lernerfolgen beim Kurs "Digitale Grundbildung"
  • Karl Lehrer, 49 Jahre, konnte viele Jahre nicht richtig lesen und schreiben.
  • Alan, 21 Jahre, will unbedingt besser Lesen und Schreiben lernen.
  • Peter, 49 Jahre, besucht seit 3 Jahren einen Alphakurs.

Veranstaltungen

16.02. - 02.03.24

BBQ Online-Modul Einführung Alphabetisierung DaE, Online

07.03.24

BBQ Online-Workshop in Kooperation mit FIF: Neurodidaktik in der Alphabetisierung und Grundbildung: effektives Lernen für nachhaltige Bildungsangebote, Online

08.03. - 26.04.24

BBQ Online-Modul Grundlagen DAZ, Online

Mehr Infos: Alle Veranstaltungen

Leicht lesbare Lektüre

Cover Buch

Mein Onkel Franz

Niveau A1, Ernst Klett Verlag

Inhalt: Ein Fleischermeister, der als Pferdehändler nicht nur zu Geld kommt, sondern dadurch sogar zum Millionär wird und trotzdem im Grunde seines Herzens Fleischermeister bleibt - das ist Onkel Franz. Sein Neffe Erich (Kästner) schildert seine Erinnerungen an eine Zeit, in der es so viele arme und so wenig reiche Leute gab.

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Integrationskurs mit Alphabetisierung (BAMF)

Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) Ludwigshafen, Maxstraße 48, 67059 Ludwigshafen

Inhalt

Der 1000 bzw. 1300 Unterrichtsstunden umfassende Integrationskurs mit Alphabetisierung richtet sich an Migranten, die das lateinische oder ihr eigenes Alphabet nicht oder nicht ausreichend beherrschen und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodisch-didaktischen Förderung bedürfen. Im Alphabetisierungskurs wird angestrebt, dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung der Teilnehmenden möglichst nah zu kommen und gleichzeitig Deutschkenntnisse auf dem Niveau der elementaren Sprachverwendung zu erwerben. Diesen Zielen dienen eine konsequent teilnehmerorientierte Methodik, die auch soziale, interkulturelle sowie psychologische Ziele berücksichtigt sowie ein durch Binnendifferenzierung und offene bzw. Lernerautonomie fördernde Methoden gekennzeichneter Unterricht.

Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Integrationskurses mit Alphabetisierung und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.

Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen.

Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kosten
Sonstige externe Prüfung

Dauer: Auf Anfrage

Voraussetzung: Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:


  • Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fallen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.

  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.

  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.

  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.


Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.

  • Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger

  • Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Förderungsart
Integrationskurs mit Alphabetisierung (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende)
Sonstiges Merkmal
Einstieg bis Kursende möglich (Terminoption)